Photovoltaikanlagen für Hessen und Bayern
Bevor man sich für eine Photovoltaikanlage entscheidet, sollte man sich bei mehreren Stellen nach Fördermaßnahmen erkundigen. Hier möchten wir im speziellen auf die landesweite Förderung oder die landesweiten Förderungen eingehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir für die Aktualität und Richtigkeit der Daten keine Gewähr übernehmen können.
Die nachfolgende Angaben der wichtigsten Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird auch nicht garantiert, dass Änderungen einzelner Programme zeitnah eingearbeitet werden. Über die Aktualität und Besonderheiten von einzelnen Förderprogrammen empfiehlt sich immer eine schriftliche Anfrage bei den entsprechenden Institutionen.
Wenden Sie sich an die Ministerien Ihren Bundeslandendes und fragen Sie in dem jeweiligen Land nach Fördermaßnahmen für Photovoltaikanlagen. Oftmals geben die Bundesländer separate Fördermittel für die Investition in Photovoltaikanlagen aus.
In der Vergangenheit gab es besonders in den Ländern:
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Schleswig-Holstein
Thüringen
Landesförderung
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigte: natürliche Personen, juristische Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union und gemeinnützige Vereine. Gemeinden und Gemeindeverbände sind nicht antragsberechtigt.Ausnahmen sind möglich (Träger von Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen mit hohem Multiplikatoreneffekt, Einzelzustimmung durch das Ministerium.)
Art der Förderung:Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
Förderquote/-summe:
- 500 €/kWp, unabhängig von der Anlagentechnik. Förderfähig ist eine installierte Gesamtleistung von bis zu 10 kWp.
- 3500 € Passivhäuser (2200 € je Wohnung)
- 2800 €, 3-Liter-Hausstandard in Solarsiedlungen (1800 € je Wohnung)
Auszahlung nach Vorlage der Verwendungsnachweise
Photovoltaik-Anlagen mit Netzanbindung ab einer Mindestleistung von 2 kWp als Multiplitkatoranlagen, in Passivhäusern und sog. 3-Liter-Häusern ab einer Mindestleistung von 1 kWp (weitere Informationen sind dem Bewillingsantrag zu entnehmen).
Besonderheit:
Für das Jahr 2008 sind bis zum 30.11.2008 die Anträge zu stellen.
Vor der Bewilligung darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Hinweise in der Richtlinie beachten!
Eine Kumulation von Zuschüssen nach dieser Richtlinie mit anderen Programmen des Landes NRW z. B. AFP (Agrarinvestitionsförderungsprogramm) ist nicht zulässig. Die Höhe aller staatlichen Subventionen ist begrenzt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich; Hinweise in den einzelnen Richtlinien sind zu beachten.
Quelle:
progres.nrw Richtlinie 2007 (Fortführung in 2008), RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW, in Kraft getreten am 20.02.2007. Tritt am 31.12.2010 außer Kraft.
Antragsstelle:
Bewilligungsstelle: die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, Bergbau und Energie in NRW, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund.
Antragsformulare und die progres.nrw-Richtlinie 2008 sind im Internet zu finden. Antragsvordrucke können auch bei dem Bürger- und ServiceCenter NRW unter Tel.: 0180-3190000 kostenlos bestellt werden.
Landesförderung
Fördergebiet: Saarland
Förderberechtigte: Schulen
Art der Förderung: Zuschuss
Förderquote/-summe: Festbetragsfinanzierung einmalig 2.600 €/ Einzelanlage
Fördergegenstand:Die Errichtung netzgekoppelter Solaranlagen zur Stromerzeugung (Fotovoltaikanlagen) an Schulen ab einer installierten Spitzenleistung von einem Kilowatt.
Besonderheit: Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Befristet bis zum 31. Dezember 2007
Quelle:Internet: www.umwelt.saarland.de; Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen im Zukunftsenergieprogramm "Zukunftsenergieprogramm Technik (ZEP-Tech)" vom 10. Oktober 2005
Info und Antragsformular: ARGE „Solar“ e.V., Altenkesseler Str. 17, 66115 Saarbrücken, Tel.: (06 81) 9 76 24 70, Fax: -471, www.argesolar-saar.de
b) Förderung von kommunalen Gebietskörperschaften - ZEPplus-kommunal EU-Ziel 2-Gebiet
Fördergebiet: Saarland
Förderberechtigte: kommunale Gebietskörperschaften des Saarlandes und deren Eigenbetriebe, sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Kirchen
Art der Förderung:Anteilfinanzierung;
Förderquote/-summe: bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bagatellgrenze
Besonderheit: Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Befristet bis zum 31. Dezember 2007.
Quelle: Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts im "Zukunftsenergieprogramm plus (ZEPP) innerhalb des EU-Ziel 2-Gebietes" vom 1. April 2003; in der Fassung vom 10. Oktober 2005 Internet:www.umwelt.saarland.de
Info und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Referat A/4, Keplerstr. 18, 66117 Saarbrücken,
Da wir uns nicht ständig um die Förderinformationen aller Länder kümmern können, empfehlen wir, sich in jedem Fall beim jeweiligen Land zu erkundigen, so können Sie sich sicher sein, alles richtig gemacht zu haben.
Wir können für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen, wir bitten um Verständnis!
Detailliertere Infos Unter PHTOVOLTAIK-FÖRDERUNG 2012