Förderungen für Photovoltaikanlagen
Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeiten einer Förderung für Photovoltaikanlagen näher bringen. Photovoltaik-Förderungen gibt es mehrere, letzten Endes ist es immer von nöten, dass Sie sich persönlich informieren. Die wichtigsten Anlaufstellen bezüglich einer Photovoltaik Förderung sind:
- Die Ministerien der Länder
- BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Kommunen
- Stadtwerke
- Stromversorger
- Landkreise
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Fördermöglichkeiten!
Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen für das Jahr 2011, 2012 im Überblick
Fotovoltaik-Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem Jahr 2012 und zukünftige Entwicklung
Alle Angaben in Cent pro Kilowattstunde
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1.1.2010 |
1.7.2010 |
1.10.2010 |
1.1.2011 |
ab 2012
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Ab 2013
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2014
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| Gebäude-/Dachanlagen: |
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Kürzung bis 15% |
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| größer 1000 kW |
29,37
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25,55
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24,79
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21,56
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18,33
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| größer 100 kW |
35,23
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30,65
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29,73
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25,86
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21,98
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| größer 30 kW |
37,23
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32,39
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31,42
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27,33
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23,26
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| bis 30 kW |
39,14
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34,05
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33,03
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28,74
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24,43
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| Freiflächen-Anlagen: |
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| Sonstige Freiflächen |
28,43
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25,02
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24,26
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21,11
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| Ackerflächen |
28,43 |
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| Eigenverbrauch:** |
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Gebäude 100 bis 500 kW: bis 30 % Eigennutzung größer 30 % Eigennutzung |
0,00 0,00
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14,27 18,65
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13,35 17,73
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9,48 13,86
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8,05
12,43
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Gebäude größer 30 kW: bis 30 % Eigennutzung größer 30 % Eigennutzung |
0,00 0,00
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16,01 20,39
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15,04 19,42
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10,95 15,33
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6,85
11,23
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Gebäude bis 30 kW: bis 30 % Eigennutzung größer 30 % Eigennutzung |
22,76 22,76
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17,67 22,05
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16,65 21,03
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12,36 16,74
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5,60
9,98
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KfW-Zinsgünstige Darlehen
(KfW-Förderprogramm) Wer wird gefördert? Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren
Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B.
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Investoren
- private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler
- Landwirte
Wie läuft das in punkto Förderungen für Photovoltaikanlagen? Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen.
Was wird durch diese Photovoltaik-Förderung finanziert? Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland:
- Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR einschließlich der Kosten für:
- Messeinrichtungen Planung Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen)
Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer Solarfonds GmbH )und auch gebrauchte
Solaranlagen werden nicht finanziert.
Finanzierungsumfang 100 % der Kosten, max. 50.000 Euro je Vorhaben Laufzeit i. d. R. bis zu 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren bei mind. 1, max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren .
Verzinsung eines Darlehens für Photovoltaikanlagen Festschreibung des Zinses wahlweise für 5 oder 10 Jahre, bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.
Aktuelle Zinskonditionen Zusageprovision 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag, zwei Tage und einen Monat nach Zusage beginnend
Auszahlung 96 %, grundsätzlich in einer Summe
Abruffrist 1 Jahr
Tilgung nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten
Sicherheiten bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart.
Kummulierbarkeit mit anderen Fördermitteln Im Grundsatz mit anderer Solarförderung (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Zur Finanzierung einer
Photovoltaik-Anlage kann kein weiteres KfW-Programm beantragt werden.
Verwendungsnachweis Gegenüber der KfW nicht erforderlich. Bitte legen Sie die Rechnungen Ihrer Bank vor.
Beantragung über Ihre Hausbank
Solarförderung-ERP-Umweltkredit Wer wird gefördert?
- Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen ( Public Private Partnership)
- Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe) Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Jahresumsatz des Antragstellers ist oder wie lange das Unternehmen bereits besteht.
Wie werden Photovoltaikanlagen gefördert? Photovoltaikförderung mit langfristigen, besonders zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten.
In welchem Umfang wird finanziert?
- 50 % der Investitionskosten für KMU gem. Definition der EU-Kommission bis zu 75 % der Investitionskosten Höchstbetrag
- 1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin 500 T-EUR in den alten Bundesländern
Weitre Infos unter: http://www.kfw-foerderbank.de
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Detailliertere Infos Unter PHTOVOLTAIK-FÖRDERUNG 2012