Herzlich Willkommen auf der Enspa-Photovoltaik Homepage. Die Firma Enspa bietet schlüsselfertige Photovoltaikanlagen für die Landwirtschaft, Kommunen, Firmen und sonstige Investoren. Angefangen bei der Photovoltaikanlage für große Wohngebäude bis hin zu Photovoltaik Großanlagen. Enspa bietet sogar Komplettlösungen für sogenannte Solarhallen oder Energiehallen. Die Auswahl der richtigen Solarzelle ist sehr entscheidend um eine optimale Rendite zu erzielen. Wir bieten Photovoltaik-Module von unterschiedlichen Unternehmen. Vornehmlich jedeoch Antaris, Solarworld, Schott und Sulfurcell. Wann wollen Sie von den positiven Erfahrungen mit Enspa überrascht werden? Photovoltaikanlagen von Enspa. Lassen Sie sich beraten. So individuell wie Ihre Wünsch, sind unsere Lösungen. Lernen Sie uns kennen und vergleichen Sie uns! - Ihr Enspa-Energiesparsysteme-Team in Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Hamburg, Baden-Württemberg und im Saarland.

Förderungen für PhotovoltaikanlagenPhotovoltaik Zuschüsse und Förderungen

 

Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeiten einer Förderung für Photovoltaikanlagen näher bringen. Photovoltaik-Förderungen gibt es mehrere, letzten Endes ist es immer von nöten, dass Sie sich persönlich informieren. Die wichtigsten Anlaufstellen bezüglich einer Photovoltaik Förderung sind:

  • Die Ministerien der Länder
  • BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Kommunen
  • Stadtwerke
  • Stromversorger
  • Landkreise

Um detailliertere Infos zu bekommen klicken Sie sich links durch das Menü.

 

Fördermöglichkeiten!

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen für das Jahr 2011, 2012 im Überblick

Fotovoltaik-Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem Jahr 2012 und zukünftige Entwicklung

 

Alle Angaben in Cent pro Kilowattstunde


1.1.2010 1.7.2010 1.10.2010 1.1.2011 ab 2012
Ab 2013
2014
Gebäude-/Dachanlagen:




Kürzung bis 15%


größer 1000 kW
29,37
25,55
24,79
21,56
18,33


größer 100 kW
35,23
30,65
29,73
25,86
21,98


größer 30 kW
37,23
32,39
31,42
27,33
23,26


bis 30 kW
39,14
34,05
33,03
28,74
24,43


Freiflächen-Anlagen:







Sonstige Freiflächen
28,43
25,02
24,26
21,11



Ackerflächen 28,43 --- --- ---


Eigenverbrauch:**







Gebäude 100 bis 500 kW:
bis 30 % Eigennutzung
größer 30 % Eigennutzung

0,00
0,00

14,27
18,65

13,35
17,73

9,48
13,86

8,05
12,43


Gebäude größer 30 kW:
bis 30 % Eigennutzung
größer 30 % Eigennutzung

0,00
0,00

16,01
20,39

15,04
19,42

10,95
15,33

6,85
11,23


Gebäude bis 30 kW:
bis 30 % Eigennutzung
größer 30 % Eigennutzung

22,76
22,76

17,67
22,05

16,65
21,03

12,36
16,74

 

 

5,60

9,98







KfW-Zinsgünstige Darlehen (KfW-Förderprogramm)

Wer wird gefördert?
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B.
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Investoren
  • private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler
  • Landwirte


Wie läuft das in punkto Förderungen für Photovoltaikanlagen?
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen.

Was wird durch diese Photovoltaik-Förderung finanziert?
Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland:
  • Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR einschließlich der Kosten für:
  • Messeinrichtungen Planung Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen)

Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer Solarfonds GmbH )und auch gebrauchte Solaranlagen werden nicht finanziert.

Finanzierungsumfang
100 % der Kosten, max. 50.000 Euro je Vorhaben Laufzeit i. d. R. bis zu 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren bei mind. 1, max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren .

Verzinsung eines Darlehens für Photovoltaikanlagen
Festschreibung des Zinses wahlweise für 5 oder 10 Jahre, bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.

Aktuelle Zinskonditionen
Zusageprovision 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag, zwei Tage und einen Monat nach Zusage beginnend

Auszahlung
96 %, grundsätzlich in einer Summe

Abruffrist
1 Jahr

Tilgung
nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart.

Kummulierbarkeit mit anderen Fördermitteln
Im Grundsatz mit anderer Solarförderung (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage kann kein weiteres KfW-Programm beantragt werden.

Verwendungsnachweis
Gegenüber der KfW nicht erforderlich. Bitte legen Sie die Rechnungen Ihrer Bank vor.
Beantragung über Ihre Hausbank

Solarförderung-ERP-Umweltkredit
Wer wird gefördert?
  • Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
  • Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen ( Public Private Partnership)
  • Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe) Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Jahresumsatz des Antragstellers ist oder wie lange das Unternehmen bereits besteht.

Wie werden Photovoltaikanlagen gefördert?
Photovoltaikförderung mit langfristigen, besonders zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten.

In welchem Umfang wird finanziert?
  • 50 % der Investitionskosten für KMU gem. Definition der EU-Kommission bis zu 75 % der Investitionskosten Höchstbetrag
  • 1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin 500 T-EUR in den alten Bundesländern
Weitre Infos unter: http://www.kfw-foerderbank.de

 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der hier angegebenen Informationen keine Gewähr geben können.





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Detailliertere Infos Unter PHTOVOLTAIK-FÖRDERUNG 2012

 

 


 
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